Schutzkonzept

Schutz gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Der Badminton-Verband Rheinland e.V. setzt sich für das Wohlergehen der ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie seiner Mitarbeiter/-innen ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Präambel

Informationen und Statistiken

In Deutschland verzeichnen Sportvereine und -verbände derzeit mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften, rund ein Drittel davon sind junge Menschen, die ihrem sportlichen Interesse nacheifern. Der organisierte Sport stellt somit einen der wichtigsten Orte für jugendliche Freizeitaktivitäten dar. Zugleich spielen die Vereine eine enorme Rolle im Bereich der sportlichen und motorischen Entwicklung der Kinder sowie im Rahmen der Sozialisation und geistigen Entwicklung.

Das Vereinsleben ist oft von einer familiären Atmosphäre geprägt und es entwickeln sich nicht selten Freundschaften, die auch außerhalb des Sports gelebt werden. Trainerinnen und Trainer werden häufig als enge Vertraute und Ansprechpartner/-innen gesehen. Doch das heimische und zum Teil intime Vereinsleben bringt in Kombination mit den Eigenschaften des Sports auch Risiken für den Schutz der Kinder und Jugendlichen mit sich.

Sport zeichnet sich durch sein hohes Maß an Körperzentriertheit aus. Sich zu bewegen, auf seinen Körper zu achten, ihn zu fordern und zu pflegen, während des Trainings zu schwitzen, mit den Vereinskameradinnen oder Vereinskameraden duschen zu gehen, Trainingslager mit Übernachtung zu absolvieren, im Leistungssport auch Einzeltrainings zu erhalten, Mentoren und Trainer/-innen zu haben, sind wesentliche Merkmale. All diese Kennzeichen, welche den Sport so unverkennbar machen, bringen jedoch auch die Möglichkeit mit sich, Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse zu missbrauchen. Für potentielle Täterinnen und Täter bedeutet dies, dass sie im Bereich des Vereinslebens Übergriffe deutlich einfacher planen und durchführen können als in anderen Lebensbereichen. Im Zuge dessen wurde in den letzten Jahren das Thema sexualisierter Gewalt im Sport immer mehr in den Vordergrund gerückt.

Unter sexualisierter Gewalt lässt sich eine Art des Machtmissbrauchs verstehen, welcher sich des Mittels der Sexualität bedient, jedoch nicht zwangsläufig auf die Befriedigung sexueller Bedürfnisse abzielt. Sexualisierte Gewalt kann in den verschiedensten Formen auftreten und reicht vom bloßen Nachpfeifen, über scheinbar ungewolltes Berühren oder Küssen, bis hin zum Erzwingen von Geschlechtsverkehr oder sexuellen Handlungen. Grundsätzlich lässt sie sich der physischen und psychischen Gewalt nebenordnen.

Laut der „Safe-Sport-Studie“ der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2017 hat jeder dritte Sportler in einem Verein bereits Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht. Dies sind bei derzeitigem Mitgliederstand etwa 9 Millionen Athletinnen und Athleten oder auch 100 Sportlerinnen und Sportler pro Verein, wenn man von einer durchschnittlichen Mitgliederzahl von 300 Personen ausgeht - schockierende Zahlen, welche es zu verringern gilt. Folgen von sexualisierter Gewalt sind oftmals enorme psychische Beschwerden, Trainingsgruppen- oder Vereinswechsel, im schlimmsten Falle sogar Suizid.

Der DOSB und die DSJ sowie ihre Landessportjugenden setzen sich seit 2010 vermehrt für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, nachdem Fälle sexualisierter Übergriffe publik wurden. Das Ziel von Sportvereinen kann dementsprechend nur sein, dort anzuknüpfen und dem Beispiel der DSJ und seiner Landessportjugenden Folge zu leisten. Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt ist als Querschnittsaufgabe innerhalb des Vereinslebens anzusehen und seinem Tätigkeitsbereich zuzuordnen.

Das aufgestellte Konzept dient dem Schutz der Kinder, der Jugendlichen und der Vereinsmitarbeiter. Die Handlungsschritte haben einen verpflichtenden Charakter und sollen als Kompass für eine sichere Arbeit dienen.

Ansprechpartner/Vertrauenspersonen

Der Badminton-Verband Rheinland e.V. verpflichtet sich zur Ernennung eines Mitglieds, welches sich zum Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ verantwortlich zeichnet.

Idealerweise besetzt der Badminton-Verband Rheinland e.V. die Rolle der Ansprechperson mit einem weiblichen und einem männlichen Mitglied, um potentiellen Opfern die Möglichkeit zu geben, sich die Ansprechperson auszuwählen, der eher Vertrauen entgegen gebracht werden kann.

Die erste Berufung von Ansprechpartnern soll auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes im Jahr 2023 erfolgen. Die Ansprechpartner werden dann hier veröffentlicht.

Die Vertrauensperson(en) des Badminton-Verband Rheinland e.V. sind:

Tanja Klein
Telefon: 0157 83517407
E-Mail

Lukas Derschug
Telefon: 0176 44546470
E-Mail

WICHTIG: An die Vertrauenspersonen kann sich jeder bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Ansprechpartner/-innen. Es ist die Aufgabe von Profis (z.B. WEISSER RING, Kontaktdaten siehe unten) die Opfer zu betreuen, Täter/-innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.

Wofür ist die Vertrauensperson des Badminton-Verband Rheinland e.V. in der Regel zuständig?

Sie ist Kontaktperson bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Fällen für:

  • Für alle Mitglieder, insbesondere aber für die Kinder und Jugendlichen des Badminton-Verband Rheinland e.V.
  • Mitarbeiter/-innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die von Täter/-innen aus Kreisen des Bundes erfahren.

Sie organisiert ein erstes internes Krisenmanagement, dazu gehört:

  • Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst
  • Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, wenn nötig
  • Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte
  • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens

Weitere Aufgaben der Ansprechpartner:

  • Vernetzung durch Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen und Teilnahme an Netzwerktreffen
  • Zur Enttabuisierung und Stärkung der Mitarbeiter werden einzelne Fallbeispiele, Präventionsmaßnahmen besprochen und erprobt. Die Strukturen und Abläufe im Vereinsalltag des Badminton-Verband Rheinland e.V. werden gemeinsam überprüft und besprochen. Wichtig: Fehlverhalten nicht tabuisieren. Anregungen zu Präventionsmaßnahmen geben
  • Regelmäßige Fortbildung zum Thema der sexuellen Gewalt organisieren und planen
  • Anregungen zum Thema in Aus- und Fortbildungen einbringen
  • Sexuelle Gewalt innerhalb des Badminton-Verband Rheinland e.V. gemeinsam mit dem jeweiligen Vorstand zur Anzeige bringen.

Beratungsstelle / Opfer Telefon

WEISSER RING e.V.
Kostenfreies Opfer Telefon: 116 006
Landesbüro WEISSER RING: 06131 / 600 73 11
Internet: www.weisser-ring.de

 

Alternative Anlaufstellen sind in den Landessportbünden oder in Deiner Stadt/ Kreis zu finden.
Dies können u.a. sein:

  • Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
  • Fachbereich bei der örtlichen Polizei
  • Jugendschutzstelle
  • Mädchen-/ Frauenhäuser

 

Verhaltensregeln

Für die meisten Mitglieder des Badminton-Verband Rheinland e.V. stellen die hier aufgestellten Verhaltensregeln Selbstverständlichkeiten dar. Es ist dennoch wichtig, insbesondere Kindern und Jugendlichen mit diesen Verhaltensregeln eine Orientierung zu bieten. Es ist gerade für Kinder oft nicht direkt ersichtlich welche Verhaltensweisen von Erwachsenen eventuell bestimmte Bereiche - zum Beispiel der Privatsphäre -  überschreiten. Wir möchten, dass die Kinder des Badminton-Verband Rheinland e.V. unter anderem mit diesen Verhaltensregeln in die Lage versetzt werden, auch Erwachsenen ein bestimmtes „Nein!“ entgegenzusetzen, wenn sie das Gefühl haben, dass die Verhaltensweise des Erwachsenen nicht in „Ordnung“ ist.

Idealerweise sollten folgende Regeln beachtet werden, sie gelten im übertragenen Sinne für Erwachsene:

  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
  5. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
  6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, werden idealerweise mit zwei Personen besetzt. Hier greift nicht nur das Vier-Augen Prinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
  7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
  8. Fahrten sollen grundsätzlich von mindestens zwei Personen begleitet werden.
  9. Übernachtungssituation: Kinder/ Jugendliche und Betreuer/-innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
  10. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil). Sie werden nur in frei zugänglichen Bereichen durchgeführt.
  11. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
  12. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, von dem ich auch nicht will, dass es mir angetan wird!“
  13. etc.

 

Fortbildungen und Aufklärung

Das Thema „sexualisierte Gewalt“ ist ein sehr sensibles Thema. Es lässt sich nicht in schwarz und weiß teilen, da es für jedes Individuum individuelle Grenzen gibt, die respektiert werden müssen. So ist es für die eine Person kein Problem mit anderen Gleichaltrigen duschen zu gehen und für eine andere Person kann es eine Grenzüberschreitung sein, zur Begrüßung umarmt zu werden. In Fort- und Ausbildungen können insbesondere die Ansprechpersonen des Vereins eine Sensibilität für das Thema entwickeln und auf Grundlage dieser Sensibilität eine Vereinskultur fördern, in der sich jedes Mitglied wohl fühlt.

Außerdem sehen wir es als unsere beständige Aufgabe an den Kindern, Jugendliche und Erwachsene des Badminton-Verband Rheinland e.V. und ihren Eltern, das Schutzkonzept leicht zugänglich zu machen und somit bei diesen für Orientierung und Sicherheit zu sorgen.

Dazu wird es auf der Homepage des Verbandes veröffentlicht.

Anschließend wird jeder neue Funktionsträger durch die Vertrauenspersonen auf das Schutzkonzept hingewiesen und mit den Verhaltensregeln im Verband vertraut gemacht.

Die Funktionsträger des Badminton-Verband Rheinland e.V. sind durch geeignete Maßnahmen z.B. Schulungen zum Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit sieht der Badminton-Verband Rheinland e.V. es als notwendig an, auf das Thema „Sexualisierte Gewalt“ aufmerksam zu machen und sein Schutzkonzept als mögliche Präventions- und Interventionsmaßnahme vorzustellen.

Auf ausgewählten Verbandsveranstaltungen informiert der Verband seine Mitgliedsvereine über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich.

Das Schutzkonzept des Badminton-Verband Rheinland e.V. ist frei zugänglich auf der Homepage veröffentlicht.

 

Ergänzende Materialien