Hinweise zu Bild- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen des Verbandes

Im Rahmen von Veranstaltung wird der Badminton-Verband Rheinland (BVR) als Veranstalter und/ oder die jeweiligen Ausrichter Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotos oder Videos) anfertigen.

Diese Verarbeitung dient deren Wahrung des berechtigten Interesses an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

Dabei ist es möglich, dass Teilnehmer:innen auf den Aufnahmen erkannt werden. Wenn Teilnehmer:innen nicht aufgenommen werden möchten, weisen Sie die Person, die eine Aufnahme von Ihnen macht, bitte darauf hin. Mit der Meldung zur jeweiligen Veranstaltung wird davon ausgegangen, dass jeder Teilnehmer:innen damit einverstanden ist, dass Bild- und Tonmaterial der Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen.

Die Aufnahmen werden angefertigt, um die Veranstaltung bildlich zu dokumentieren und über unsere Veranstaltung begleitend, sowie nachträglich zu berichten. Dazu werden die Aufnahmen insbesondere auf Medienplattformen (zum Beispiel Facebook, Instagram und eigener Webseite) veröffentlicht.

Der BVR und/ oder der Ausrichter behalten sich vor, die Aufnahmen zu verwenden, um auch zukünftige Veranstaltungen des BVR und/ oder der jeweilige Ausrichter über die genannten Kanäle anzukündigen und zu bewerben.

Sollten Bild- und/oder Tonmaterial von Dritten veröffentlicht werden - insbesondere in sozialen Medien - so fordert der BVR alle veröffentlichenden Personen auf, die Rechte der abgelichteten Personen stets zu wahren.