Vorläufige Änderung der Gebührenordnung §4

Der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf der Mitgliederversammlung am 28.06.2025 den Arbeitsauftrag erhalten eine überarbeitete Fassung zu erarbeiten.

Mit der heutigen Veröffentlichung wurde der Arbeitsauftrag umgesetzt und diese Änderung der Gebührenordnung tritt vorläufig in Kraft.

§4 - Meldegebühren für Meisterschaften und Ranglistenturniere

4.5 Erhält ein Spieler nach Meldeschluss einen Startplatz zu einem zeitgleich stattfindenden höherwertigen Turnier mit Ranglistenwertung des DBV, entfällt die Meldegebühr, wenn er an dem höherwertigen Turnier teilnimmt. Hierbei ist zeitgleich mit der Zusage zum höherwertigen Turnier eine Absage für das niederwertige Turnier erforderlich.

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