Vorläufige Änderung der Spielordnung §22 - Ersatzspieler, Abs. 3, 4

Der Gesamtvorstand hat gem. §11 Abs. 7 der Satzung eine vorläufige Ordnungsänderung beschlossen.

Auf Antrag des Referates für Wettkampfsport hat der Gesamtvorstand des Verbandes die Regelungen für Ersatzspieler für diese Saison ausgesetzt.

Konkret betrifft dies §22-Ersatzspieler, Abs. 3 und 4 der Spielordnung des Verbandes, welche häufig auch als Festspielregelung bezeichnet wird. Diese beiden Absätze werden für die gerade angefangene Spielsaison in der RMM ausgesetzt.

Das gilt ausschließlich für die laufende Spielsaison in der RMM, die im Juni 2022 endet.
Für die nächste Spielsaison 2022/2023, die planmäßig im September 2022 startet tritt die ursprüngliche Fassung automatisch wieder in Kraft.

Mit dieser Ausnahmeregelung reagieren die Verantwortlichen auf die aktuelle Covid-19 Situation. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Vereinen mehr Möglichkeiten - bei z.T. kurzfristigen Ausfällen von geplanten Spielenden - zu geben.

Der verschobene Start der Spielrunde hat einen straffen Zeitplan zur Folge, in dem Verschiebungen nur schwerlich umsetzbar sind.

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