Vorläufige Änderung der BVR-Spielordnung §13, Abs. 1
Der Gesamtvorstand hat die Spielordnung gem. Satzung §11, Abs. 7 vorläufig geändert. Ergänzt wurde, dass es ab sofort möglich ist, eine vereinssübergreifende Spielberechtigung (gilt nur als Startberechtigung für Individualturniere außerhalb des BVR) zu erhalten.
Bisherige Fassung
Ein Spieler kann Mitglied mehrerer Vereine sein. Er besitzt jedoch die Spielberechtigung nur für einen Verein. Ein Wechsel der Spielberechtigung kommt einem Vereinswechsel gleich."
Neue Fassung
Ein Spieler kann nur für einen Verein eine Spielberechtigung besitzen. Eine zusätzliche Spielberechtigung für einen Verein außerhalb des BVR ist zulässig, wenn diese Spielberechtigung nur für Individualturniere gilt. Ein Einsatz in mehreren Mannschaftswettkämpfen ist ausgeschlossen.
Begründung
Die bisherige Formulierung verhindert, dass Spieler, welche im Ausland eine Spielberechtigung ausschließlich für Individualturniere besitzen am Spielbetrieb im BVR teilnehmen. Damit hebt sich der BVR vom DBV sowie von anderen Landesverbände ab. So ermöglicht z.B. der Saarländische Badminton-Verband konkret luxemburgischen Spielern, welche im Luxemburg eine eingeschränkte Lizenz besitzen, die Teilnahme an Wettbewerben des SBV und diese Spieler können auch überregional an Mannschaftswettbewerben teilnehmen. Durch die Änderung der Spielordnung erfolgt somit eine Anpassung an die Regelungen des DBV sowie anderer Landesverbände.